Datum Zeit Sa, 12. Mai 2012 . 09.00 h – 11.00 h Sa, 11. August 2012 . 09.00 h – 11.00 h Sa, 18. August 2012 . 09.00 h – 11.30 h Do, 23. August 2012 . 18.00 h – 19.30 h
Zeiten
Die Schiesszeiten sind so angegeben, dass bis zu Enpunkt geschossen wird.
Spätestes Einfinden am Schiessstand muss mindestens 20 min vor Schiessende sein.
Wer zu spät kommt dürfen wir dürfen wir nicht mehr schiessen lassen.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht mitnehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Militärischer Leistungsausweis oder Schiessbüchlein
- amtlicher Ausweis !!! Neu !!!
- Persönliche Dienstwaffe mit Verschluss, Magazin und Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz (Pamir)
Schiesspflicht 2012:
Schiesspflichtig:
im Jahr nach Absolvierung der Rekrutenschule bis Jahrgang 1978*
*Armeeangehörige, welche 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.
Schiesspflichtige haben das obligatorische Programm grundsätzlich mit ihrer persönlichen Waffe zu schiessen.
Die Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht im WK ist nicht gestattet.
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Merkblatt über Erwerb, Besitz und Übertragung von privaten Ordonanzwaffen.
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ACHTUNG:
Die Schiessübungen der Schützengesellschaft Allschwil finden NICHT auf dem Basler Schiessstand Allschwilerweiher statt; die Gemeinde Allschwil verfügt über einen eigenen Schiessstand (vgl. Anfahrtsskizze).
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